Lengenfeld, 09. August 2013
zur Beteiligung an der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts gemäß § 9 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG
- Im Gesamtzusammenhang möchte der Klimaschutz Sachsen e.V. auf folgende Aspekte aufmerksam machen:
- Regionale Standorte Erneuerbarer Energien fördern in Sachsen regionale Wertschöpfungsketten, dadurch werden große, die Landschaft störende und zerstörende Energietrassen verhindert. Diese Projekte tragen zu einer dezentralen Energieversorgung der Bevölkerung für die nächsten Jahrzehnte bei, sichern und schaffen Arbeitsplätze und aktivieren den gegenüber den großen Ballungszentren benachteiligten ländlichen Raum.
- Dezentrale Energieprojekte bilden den Kern einer langfristigen Energie- und Klimaschutzstrategie im Freistaat Sachsen und nicht mächtige Energietrassen und der massive Abbau sächsischer Braunkohle. Zudem wird es ohne die Einbindung des ländlichen Raums und der dort lebenden Bevölkerung keine politisch, sozialpolitisch und sozialökonomisch funktionierende Energiewende geben.
- Da Regionalpläne ein wichtiger planerischer Bestandteil der noch zu erstellenden Energie- und Klimaschutzstrategie bis 2050 für Sachsen sind, sollten bereits bei ihrer Erarbeitung und ständigen Überarbeitung derartige Gesamtzusammenhänge beachtet werden. Unserer Auffassung nach findet dies im derzeit vorliegenden Entwurf nicht ausreichend Berücksichtigung.
- Dem weiteren sinnvollen Ausbau und der Nutzung der Windenergie werden vom vorliegenden Entwurf des Regionalplans Steine in den Weg gelegt:
- Der Begriff und das Kriterium „Kulturlandschaft“ sind nicht zulässig, da sie keiner objektiven Bemessung unterliegen. Politische Parteien, Medien und Interessengruppen pro und contra Windenergie verwenden „Kulturlandschaft“ völlig subjektiv.
- Repowering funktioniert in der von der Staatsregierung und vom Regionalplan dargestellten Weise nicht, um kurzfristig die derzeit vorgegebenen Energieziele des Freistaats zu erreichen. Viele Altanlagen befinden sich viel zu nah an der Wohnbebauung und würden aus heutiger Sicht nicht mehr genehmigt werden. Alle bisherigen konkreten Maßnahmen sind auf Probleme gestoßen, weitere sind zu erwarten. 2012 wurden bundesweit nur wenige Maschinen in Windkraftanlagen ausgetauscht. Auch die von der Politik viel gepriesene Trendwende beim Repowering ist bis heute nicht eingetreten. Viele Eigentümer und Anteilseigner solcher Anlagen, wollen nach größeren Investitionen erst einmal Gewinne erzielen, bevor sie erneut Geld für einen Ausbau vorhandener Anlagen in die Hand nehmen. Zu befürchten ist auch, dass beim Ausbau Höhenbegrenzungen und pauschale Abstandsregeln bei vorhandenen Anlagen wegfallen, so dass diese Anlagen schlichtweg höher werden und damit bisherige Belange des Umwelt- und Klimaschutzes einfach durch Repowering umgangen werden. Die meisten Anlagen stehen nicht in Vorranggebieten. An den Altstandorten kann aus heutiger genehmigungsrechtlicher Sicht nicht repowert werden. Um dies umzusetzen, müssen neue Standorte ausgewiesen werden. Alle hier angesprochenen Probleme sind jedoch stets unter den Gegebenheiten der sächsischen Siedlungsstruktur zu verstehen.
- Im Regionalplan müssen verbindlich die Potenzialgebiete zur Eignung (rosa markiert) von Gebieten für Windkraftanlagen ausgewiesen und für Bebauung deklariert werden. Die Option für weitere neue Gebiete muss mit eingefügt werden.
- Die sogenannten weichen Tabuzonen sollen expliziter Bestandteil des Regionalplans werden, so dass sie zukünftig sachlich und fachlich bei weiteren Untersuchungen und bei weiteren Standorten herangezogen werden können. Einzelfallprüfung soll als verbindlich im Plan festgehalten werden. Wälder sollten verbindlich für Windkraftprojekte festgeschrieben werden.
- Am 12.07.2013 verabschiedeten das sächsischen Innenministerium (SMI) sowie das sächsischen Wirtschaftsministerium (SMWA) einen neuen Windkrafterlass, in dem pauschal Abstände von 1000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung angeordnet werden. Aus unserer Sicht wird mit diesem Erlass ein Diktat gegenüber den sächsischen Regionen, den Landkreisen und den Kommunen und deren Planungshoheit ausgeübt. Dieser Erlass ist zudem aus unserer Sicht juristisch und wirtschaftspolitisch fragwürdig. 750 Meter Mindestabstand sind akzeptabel und ausreichend. Einzelfallprüfung sollte möglich sein.
Lengenfeld, 9. August 2013
gez. Michael Winkler (Vereinsvorsitzender)
Adresse: Klimaschutz Sachsen e.V. Weststraße 7 08485 Lengenfeld/Vogtland